Pflegereform 2025: Änderungen und Entlastungen

Mit einem grundlegenden Gesetzesbeschluss vom 1. Januar 2025 wurden wichtige Weichen für eine nachhaltigere und gerechtere Versorgung gestellt. Die Reformen bringen wesentliche Vorteile mit sich, indem sie das Pflegesystem für Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar verbessern. Im Mittelpunkt stehen hierbei die umfassenden Leistungsverbesserungen, die Anpassung der finanziellen Unterstützung und eine deutliche Entlastung für pflegende Angehörige.

„Eine Reform, die wirklich ankommt: Mehr Entlastung, mehr Sicherheit und mehr Zeit für die Pflege.“

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden wie beschlossen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag, der monatlich von 125 Euro auf 131 Euro gestiegen ist. Diese finanzielle Anpassung dient dazu, die gestiegenen Kosten für die häusliche und stationäre Pflege abzufedern und Pflegebedürftige sowie ihre Familien zu entlasten.

Mit den Leistungsverbesserungen sind auch die angepassten Sätze für Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kraft getreten. Die erhöhten Leistungen werden von den Pflegekassen an die Leistungsempfänger ausgezahlt bzw. mit den Pflegediensten abgerechnet. Diese Neuregelung hat die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen verbessert und die Wahlfreiheit zwischen Pflege durch Angehörige oder professionelle Dienste gestärkt.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist in Kraft getreten, um Familien in ihrer Pflegetätigkeit nachhaltig zu unterstützen. Es hat schrittweise für eine spürbare Entlastung gesorgt, indem es unter anderem Leistungsverbesserungen eingeführt und die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem “Gemeinsamen Jahresbetrag” zusammengeführt hat. Das PUEG ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege in Deutschland zu stärken.

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