3. Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine finanzielle Leistung der Pflegekasse, die es Ihnen ermöglicht, eine Vertretung für Ihre private Pflegeperson (z.B. Familienmitglieder) zu engagieren, wenn diese ausfällt. Sie sorgt für Kontinuität in der Pflege, wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht, krank ist oder eine Auszeit benötigt.
Was beinhaltet die Leistung?
Übernahme aller Pflegetätigkeiten: Die Verhinderungspflege deckt die gesamte Versorgung ab, die normalerweise die private Pflegeperson übernimmt – von der Grundpflege bis zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Stundenweise oder tageweise Betreuung: Die Leistung kann flexibel stundenweise (für einen Arzttermin) oder am Stück (für einen Urlaub) in Anspruch genommen werden.
Qualifizierte Betreuung: Unsere geschulten Pflegekräfte sorgen für eine professionelle und liebevolle Betreuung in der gewohnten Umgebung des Klienten.
Wann ist die Leistung sinnvoll?
Diese Leistung ist ideal für alle, die eine pflegebedürftige Person privat zu Hause versorgen. Sie ermöglicht es den Angehörigen, sich zu erholen und eigene Termine wahrzunehmen, ohne sich um die Versorgung Sorgen machen zu müssen.
Finanzierung & Kosten
Voraussetzung ist ein Pflegegrad (2-5) und eine mindestens sechsmonatige Vorpflegezeit durch die private Pflegeperson. Die Pflegekasse stellt jährlich einen Betrag von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann.
Ihr Nutzen
Die Verhinderungspflege schenkt pflegenden Angehörigen die nötige Entlastung, um die eigene Gesundheit zu erhalten. Sie sorgt dafür, dass die pflegebedürftige Person in ihrer vertrauten Umgebung sicher und professionell versorgt wird, was Stress für die gesamte Familie reduziert.
Kontakt
Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder nehmen Ihr Anliegen entgegen. Schreiben Sie uns – wir sind für Sie da.
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